Arbeitssicherheit


Schwangerschaft

Für Schwangere und Stillende - sowohl Studentinnen als auch Frauen aller anderen Beschäftigungsgruppen - gelten besondere Schutzmaßnahmen nach dem Mutterschutzgesetz.

Werdende oder stillende Mütter werden daher gebeten, sich vor Aufnahme von Arbeiten mit der Lehrstuhlleitung in Verbindung zu setzen, um gemeinsam Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Mutterschutzrecht für Studentinnen
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